Durch das Land NRW gibt es weitere Lockerungen im Bereich der sportlichen Aktivitäten auf Sportanlagen und im öffentlichen Raum. Erlaubt sind ab dem 08.03.2021:
A. Sport für Einzelsportler, Sport zu zweit und Sport in Familien ist wie folgt erlaubt:
- Personen allein
- Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
- Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
- Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining).
B. Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel- und Bewegungsaktivitäten durchführen. Es ist sowohl ein Trainings-, als auch ein Wettkampfbetrieb möglich. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter /Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Was heißt das konkret für das Sportprogramm der VfL Abteilungen?
Die einzelnen Übungsleiter der Abteilungen werden jeweils entscheiden, ob und wie das Training im Rahmen der Möglichkeiten durchgeführt wird.
Für unsere VfL- Abteilungen ist folgendes Outdoor Training möglich:
- Radfahren – zu zweit, maximal 5 Personen aus zwei Hausständen
- Tennis – Tennis-Einzel sowie Tennis-Doppel mit Personen aus dem eigenen Hausstand
- Laufen / Walken – zu zweit, maximal 5 Personen aus zwei Hausständen
- Athletiktraining – zu zweit, maximal 5 Personen aus zwei Hausständen
- Fußball & Volleyball: Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes und Balltraining zu zweit mit einem*r festen Partner*in. Maximal 5 Personen aus zwei Hausständen
- Fußball-Jugendtraining mit bis zu 20 Kindern bis zu 14 Jahren und 2 Übungsleitern
- Sport-, Spiel- und Bewegungsaktivitäten mit Kindern in Gruppen mit Abstand von 5 Metern zu jeder Gruppe
- Damengymnastik – weiterhin kein Gruppen Outdoor-Training
Die Hallen-Sportarten in der Mehrzweckhalle Thüle finden weiterhin noch nicht statt. Dies betrifft Turnen, Damengymnastik, Tischtennis, Volleyball, Tanzgarde, Hallentennis und Hallenfußball.
Alle sportlichen Betätigungen auf dem Sportgelände sind weiterhin aufzeichnungs-pflichtig mit Namen und Uhrzeiten, das Sportheim ist ebenfalls weiterhin gesperrt.
Wir bitten um weitere Einhaltung der geltenden Corona-Regeln auf dem gesamten Sportgelände. Das Sportheim ist für Duschen und Umkleide weiterhin gesperrt, ein WC-Bereich ist geöffnet, die Desinfektionsmittel sind zu benutzen! Diese Lockerungen gelten vorerst bis zum 28. März 2021, können aber aufgrund veränderter Inzidenzwerte kurzfristig storniert werden.
Wir wünschen euch einen guten sportlichen Start und bleibt gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand
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