Das Land NRW hat eine neue Corona Verordnung erlassen: es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag, den 20.08.2021 einheitlich in ganz NRW.
3G-Nachweis beim VfL Hallentraining
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dies gilt auch für den Hallensport- und Trainingsbetrieb in der Mehrzweckhalle Thüle.
Die VfL Übungsleiter werden den 3G Status bei den Trainings erfassen. Für Ungeimpfte ist dem Übungsleiter ein tagesaktueller Antigen Schnelltest vorzulegen, um am Training teilnehmen zu dürfen.
Ihr könnt euch vereinfacht auch ab Freitag mit der Luca App beim Bürgerhaus einloggen, sofern ihr einmalig euren Status als geimpft oder genesen beim Übungsleiter nachgewiesen habt.
Bei Rückfragen steht euch Jörg Greitemeyer gerne zur Verfügung.