Regeln für den organisierten Sportbetrieb ab dem 24.04.2021

Durch das Infektionsschutz Gesetz des Bundes ergeben sich leichte Anpassungen der Regeln für den organisierten Sportbetrieb. Erlaubt ist weiterhin die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten zu zweit oder mit Angehörigen des Hausstandes. Das Sportgelände ist gemäß der Ausgangssperre nach 22 Uhr nicht mehr aufzusuchen. 

A: Sporttreiben von Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten auf Sportanlagen im Freien

  1. Personen allein
  2. Beliebig viele Personen aus einem Hausstand
  3. Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber nur eine Person aus dem anderen Hausstand, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich. (z.B. Tennis-Einzeltraining)

B: Sport für Kinder in Gruppen

Bis zu 5 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten auf Sportanlagen unter freiem Himmel durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. Ein tagesaktueller, negativer Test ist nicht erforderlich.

Was heißt das konkret für das Sportprogramm der VfL Abteilungen?

Die einzelnen Übungsleiter der Abteilungen werden jeweils entscheiden, ob und wie das Training im Rahmen der Möglichkeiten durchgeführt wird.

Für unsere VfL- Abteilungen ist folgendes Outdoor Training möglich:

  • Radfahren – aus einem Hausstand beliebig mit maximal einer weiteren Person aus einem Hausstand
  • Tennis – Tennis-Einzel sowie Tennis-Doppel mit Personen aus dem eigenen Hausstand
  • Laufen / Walken – aus einem Hausstand beliebig mit maximal einer weiteren Person aus einem Hausstand
  • Athletiktraining – aus einem Hausstand beliebig mit maximal einer weiteren Person aus einem Hausstand
  • Fußball & Volleyball: Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes und Balltraining zu zweit mit einem*r festen Partner*in. aus einem Hausstand beliebig mit maximal einer weiteren Person aus einem Hausstand
  • Fußball-Jugendtraining in kleinen Gruppen mit bis zu 5 Kindern bis zu 14 Jahren und 2 Übungsleitern mit dauerhaftem Abstand von 5 Metern zu jeder Gruppe
  • Sport-, Spiel- und Bewegungsaktivitäten mit Kindern in Gruppen mit Abstand von 5 Metern zu jeder Gruppe
  • Damengymnastik – weiterhin kein Gruppen Outdoor-Training

Alle sportlichen Betätigungen auf dem Sportgelände sind weiterhin aufzeichnungs-pflichtig mit Namen und Uhrzeiten. Wir bitten um weitere Einhaltung der geltenden Corona-Regeln auf dem gesamten Sportgelände. Das Sportheim ist für Duschen und Umkleide weiterhin gesperrt, ein WC-Bereich ist geöffnet, die Desinfektionsmittel sind zu benutzen!

Die Hallen-Sportarten in der Mehrzweckhalle Thüle finden weiterhin noch nicht statt. Dies betrifft Turnen, Damengymnastik, Tischtennis, Volleyball, Tanzgarde, Hallentennis und Hallenfußball.

Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand