VfL Aktion #trotzdemSPORT – jeder Sportbegeisterte kann jetzt mitmachen!

Der VfL Thüle startet bei der #trotzdemSPORT Initiative vom 10.01.-28.02.2022 des Landessportbunds NRW. Es ist eine tolle Möglichkeit, in der kalten Jahresstart motiviert Sport zu betreiben. Dazu kann sich jede/r sportbegeisterte Thüler/in der in dem Zeitraum Sport machen möchte, anmelden und für das „Team VfL Thüle 1919“ virtuelle Punkte sammeln. 191900 Punkte sind das Ziel in dem Zeitraum. 

Es zählen alle Sportarten wie Kraft- und Bewegungsübungen, Radfahren, Rudern, Yoga, Joggen, Handbiken, Skilaufen und vieles Mehr. Die Erfassung der Aktivitäten erfolgt über die Teamfit App (Download unter  https://teamfit.app.link/lsbnrw3). Es ist möglich, eure Smartwatch (Fitbit, Garmin, Google Fit) mit der App zu koppeln könnt und somit die Sportaktivität über eure Sportuhren zu erfassen. 

Wer mitmachen will, kann sich gerne bis zum 09.01.2021 bei Jörg Greitemeyer per Mail (j.greitemeyer@vfl-thuele.de) oder WhatsApp anmelden. Wir können mehrere Teams (max. Teilnehmer pro Team 10 Personen) seitens des VfL stellen. Wir freuen uns auf Teilnehmer in allen Altersgruppen! Hier gibt es weitere Infos zum #trotzdemSPORT Vereinswettbewerb. Los geht es! 

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022

Wertes Vereinsmitglied, werter Gast,

zu der am Freitag, den 14. Januar 2022 um 20.00 Uhr im Vereinslokal Lohre stattfindenden Jahreshauptversammlung lädt Sie der VfL Thüle 1919 e.V. herzlich ein.


Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung in 2019
  3. Jahresgeschäftsbericht für 2020 und 2021
  4. Kassenberichte für 2020 und 2021, Bericht der Kassenprüfer und
    Wahl eines Kassenprüfers
  5. Berichte aus den einzelnen Abteilungen
  6. Neuaufnahmen
  7. Ehrungen langjähriger und verdienter Vereinsmitglieder
  8. Neuwahl des Hauptvorstandes
  9. Verschiedenes
    9.1 Vorstellung und Planung eines Mehrgenerationenparks durch Dieter Schmidt

 

Anträge an die Versammlung sind spätestens 4 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen. Wahlberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Versammlung volljährigen Vereinsmitglieder.

Die Versammlung findet unter Einhaltung der 2G-Regel statt. Bitte entsprechenden Nachweis mitbringen.

Falls eine kurzfristige Absage aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch die aktuell gültige CoronaSchVO notwendig ist, wird auf der Webseite des VfL Thüle (www.vfl-thuele.de) darüber informiert.  

Wir bitten um zahlreiches und pünktliches Erscheinen und wünschen der Versammlung einen harmonischen Verlauf.

 

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand des VfL Thüle 1919 e.V.

2G+ für den VfL Indoor Trainings- und Sportbetrieb ab dem 28.12.2021 – 2G für die Jahreshauptversammlung am 14.01.2022

Mit der neuen Corona Schutzverordnung treten ab dem 28.12.2021 folgende Regeln für den Sportbetrieb mit der Bitte um Beachtung in Kraft. Im Wesentlichen trifft uns jetzt eine Verschärfung durch 2G+ für den Trainings- und Sportbetrieb. Die komplette CoronaSchVO findet ihr hier auf der Webseite des Land NRW: https://www.land.nrw/media/25699/download

Hier die wesentlichen Regeln im Überblick.

  • Outdoor Training und Sport: Für die gemeinsame Sportausübung im Freien auf Sportstätten oder im öffentlichen Raum gilt 2G. Eine Personenbegrenzung gibt es für den Sport nicht.
  • Indoor Training und Sport: für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen gilt ab sofort 2G+. Das bedeutet, dass nun alle immunisierten Personen zusätzlich ein negatives Testergebnis eines 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder 48 Stunden alten PCR-Test einer offiziellen Stellen vorweisen müssen. Eine Personenbegrenzung gibt es für den Sport nicht.
  • Schülerinnen und Schüler gelten vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als getestete/immunisierte Personen, da keine Schultestungen stattfinden. Sie müssen ebenfalls ein negatives Testergebnis einer offiziellen Stelle vorweisen, um am Angebot teilzunehmen. Danach gelten Schülerinnen und Schüler bis 16 wieder als immunisiert, Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 17 Jahren gelten ausschließlich bis zum 16. Januar 2022 aufgrund der Schultestungen als immunisiert.
  • Für unsere Jahreshauptsammlung am 14.01.2022  als rechtlich erforderliche Sitzung von Vereinen, die in der Satzung vorgesehen ist, werden wir die 2G Regel anwenden. 
  • Die VfL Vorstands- und Abteilungssitzungen können von bis zu 10 Personen abgehalten werden, wenn kein Nicht-Immunisierter anwesend ist. Sollte eine nicht-immunisierte Person anwesend sein, kann die Sitzung ausschließlich mit max. 2 Personen aus einem weiteren Haushalt stattfinden.

Wir bitte um Beachtung der Regeln und wünschen euch einen guten Start in die Zeit zwischen den Feiertagen und einen guten Rutsch!