Der Kreis Paderborn hat folgende neue Regeln ab dem 19.04.2021 herausgegeben:
A: Sporttreiben von Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten auf Sportanlagen im Freien
- Personen allein
- Beliebig viele Personen aus einem Hausstand
- Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber nur eine Person aus dem anderen Hausstand, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich. (z.B. Tennis-Einzeltraining)
B: Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. Ein tagesaktueller, negativer Test ist nicht erforderlich.
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. Ein negativer, tagesaktueller (nicht älter als 24 Stunden) Schnell- oder Selbsttest, der von einer nach der Corona-Test-und Quarantäneverordnung zugelassenen Schnell- oder Selbstteststelle bescheinigt sein muss, ist erforderlich.
Zwischen Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. In beiden Fällen muss weiterhin eine Anwesenheitsliste geführt werden. Die Kontrolle des negativen, tagesaktuellen Testergebnisses im 2. Fall obliegt dem Verein bzw. dem/der jeweiligen Übungsleiter/in.
Was heißt das konkret für das Sportprogramm der VfL Abteilungen?
Die einzelnen Übungsleiter der Abteilungen werden jeweils entscheiden, ob und wie das Training im Rahmen der Möglichkeiten durchgeführt wird.
Für unsere VfL- Abteilungen ist folgendes Outdoor Training möglich:
- Radfahren – aus einem Hausstand beliebig mit maximal einer weiteren Person aus einem Hausstand
- Tennis – Tennis-Einzel sowie Tennis-Doppel mit Personen aus dem eigenen Hausstand
- Laufen / Walken – aus einem Hausstand beliebig mit maximal einer weiteren Person aus einem Hausstand
- Athletiktraining – aus einem Hausstand beliebig mit maximal einer weiteren Person aus einem Hausstand
- Fußball & Volleyball: Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes und Balltraining zu zweit mit einem*r festen Partner*in. aus einem Hausstand beliebig mit maximal einer weiteren Person aus einem Hausstand
- Fußball-Jugendtraining in kleinen Gruppen mit bis zu 10 Kindern bis zu 14 Jahren und 2 Übungsleitern mit dauerhaftem Abstand von 5 Metern zu jeder Gruppe
- Sport-, Spiel- und Bewegungsaktivitäten mit Kindern in Gruppen mit Abstand von 5 Metern zu jeder Gruppe
- Damengymnastik – weiterhin kein Gruppen Outdoor-Training
Alle sportlichen Betätigungen auf dem Sportgelände sind weiterhin aufzeichnungs-pflichtig mit Namen und Uhrzeiten. Wir bitten um weitere Einhaltung der geltenden Corona-Regeln auf dem gesamten Sportgelände. Das Sportheim ist für Duschen und Umkleide weiterhin gesperrt, ein WC-Bereich ist geöffnet, die Desinfektionsmittel sind zu benutzen!
WICHTIG: das Sportgelände ist nach 22 Uhr nicht mehr aufzusuchen. Dies wird in den nächsten Wochen auch am Wochenende durch das Ordnungsamt kontrolliert.
Die Hallen-Sportarten in der Mehrzweckhalle Thüle finden weiterhin noch nicht statt. Dies betrifft Turnen, Damengymnastik, Tischtennis, Volleyball, Tanzgarde, Hallentennis und Hallenfußball.
Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand
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